Hunde-Uni-Regeln und AGBs

 

 1. Auf den Zufahrtswegen zum Sportgelände der Hunde-Uni-Bock und auf dem Gelände direkt bitten wir um langsame und vorsichtige Fahrweise. Die auf unserem Platz und auch rund um diesen herum lebenden Wildtiere sowie sämtliche zwei- und vierbeinigen Anrainer und Kursteilnehmer werden es Ihnen danken. Eines unserer Ziele ist, das Bild von Hund und Halter in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen – bitte helfen Sie dementsprechend mit!
 2. Am Gelände der Hunde-Uni und rund um das Gelände herrscht ausnahmslos absolute Leinenpflicht! Dieser Punkt richtet sich ebenfalls an die unzähligen „der tut nix“, denn auch der friedlichste Hund kann schon mal zu einem „das hat er noch nie getan!“ werden, sowohl was den Sozialkontakt betrifft, als auch das Jagen. Ein zweimaliges Zuwiderhandeln führt, ebenfalls ausnahmslos, zum Ausschluss an der Teilnahme unserer Kurse – als Hundesportstätte liegt uns die Sicherheit und Unversehrtheit aller und das gute Auskommen mit unseren Anrainern und der Jägerschaft am Herzen. Wir ersuchen weiters, sich anderen Benutzern und Besuchern der Hunde-Uni und den Anrainern gegenüber rücksichtsvoll und höflich zu verhalten – widerspricht ein Teilnehmer oder Besucher gegen diese (eigentlich selbstverständlichen) guten Sitten, ist der jeweilige Trainer und/oder Assistent berechtigt, den Betroffenen zu verweisen, oder vom weiteren Training auszuschließen. Eine Rückerstattung wird in diesem Fall ausgeschlossen.
 3. Eltern haften für ihre Kinder! Kinder sind auf dem Sportgelände der Hunde-Uni-Bock jederzeit herzlich willkommen. Stellen Sie als teilnehmende Mutter, bzw. als teilnehmender Vater sicher, dass Sie eine Betreuungsperson für Ihr/e Kind/er mit dabei haben. Gleichzeitig auf Ihr/e Kind/er acht zu geben und im Kurs mit Ihrem Hund zu lernen übersteigt gezwungenermaßen die Multitaskingfähigkeit jeden Elternteiles und soll nicht zu Frust auf beiden Seiten führen.
 4. Der Eigentümer des Hundes haftet für alle, durch den Hund verursachten Schäden (an Menschen, anderen Hunden oder auch Gegenständen), die Hunde-Uni-Bock ist im Schadensfall schad- und klaglos zu halten. Schadensfälle müssen zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger direkt abgewickelt werden. Diesem Haftungs- und/oder Kostenersatzanspruches Ausschlusses zu den Inhalten der Platzordnung gegen die Hunde-Uni-Bock und deren Angehörige wird ausdrücklich zugestimmt. Dies betrifft die Haftung für Sachschäden, Personenschäden und/oder Vermögensschäden. Für jeden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegen. Die Nutzung der Zufahrt zum und des Sportgeländes der Hunde-Uni selbst erfolgt auf eigene Gefahr! Das Verletzungs- und Krankheitsrisiko während des Zeitraums des Trainings wird vom Besitzer selbst getragen.
 5. Für persönliche Sachwerte der Kursteilnehmer und der Besucher wird keine Haftung übernommen. Das Benützen der Garderobe und diverser Ablagen geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden an geparkten Fahrzeugen übernimmt die Hunde-Uni-Bock keine Haftung. Außerdem ist die Zufahrt, genauso wie die angrenzenden Grün- und Ackerflächen unbedingt freizuhalten.
 6. Da wir hauptsächlich über positive Bestärkung arbeiten, bitten wir Sie, kleinwürfelig geschnittenes, weiches, leicht abschluckbares Futter (z.B. Käse, Extrawurst, Schinken) und ein, zwei Spielzeuge Ihres Hundes zum Training mitzunehmen. Weiters empfehlen wir die Mitnahme der eigenen Wasserschüssel (selbstverständlich stehen genug Wasserschüsseln in der Hunde-Uni zur Verfügung, Ihr Kind würden Sie jedoch auch nicht im Kindergarten oder der Schule aus einem Gemeinschaftsglas trinken lassen) und einer kleinen Decke für unsere Deckenübungen, die in beinahe jedem Kurs stattfinden.
 7. Den Anweisungen der Trainer und der Assistenten ist unbedingt Folge zu leisten. Sämtliche Geräte auf dem Ausbildungsgeländes der Hunde-Uni-Bock dürfen nur unter Aufsicht der Trainer und/oder Assistenten benützt werden – nur in vorheriger Absprache mit diesen, jedoch niemals eigenmächtig. Kindern ist die Benützung der Geräte – auch wenn „nur ganz kurz“ – verboten!
 8. Läufige Hündinnen dürfen gerne am Training teilnehmen – wir bitten Sie in diesem Fall allerdings trotzdem, Ihrem Trainer VOR Erscheinen in der Hunde-Uni mit dieser, Bescheid zu geben und lediglich um eine kurze Trainingspause während der Stehzeit.
 9. Die Umgebung unserer Hunde-Uni lädt zwar zu Spaziergängen vor Kursbeginn und im Anschluss an diesem geradezu ein – Hundekot und Abfall sind allerdings sowohl auf den Spazierwegen, als auch am gesamten Gelände (Parkplatz, Zufahrt und Trainingsgelände) vom Besitzer unaufgefordert selbst zu entsorgen! Wir haben eine große Anzahl an diversen Mülleimern, um sämtliche Hinterlassenschaften ordnungsgemäß zu entsorgen.
 10. Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder übertragbarem Ungeziefer (Flöhe, Milben) sind vom Training ausgeschlossen. Sollte Ihr Hund eine bekannte Krankheit, Allergie, oder körperliche Beschwerden haben, sind Sie verpflichtet, uns dies im Vorhinein mit zu teilen!
 11. Die anfallenden Gebühren für die Einzelstunden, Kurse, Seminare, Workshops und Trainingstage sind in der Regel im Voraus zu begleichen.
Vereinbarte Termine sind verbindlich und müssen im Verhinderungsfall rechtzeitig (bis spätestens 24 Stunden) vor Beginn abgesagt werden.
Nicht abgesagte Buchungen werden voll abgerechnet. Rückerstattungen bei, vom Hundebesitzer veranlassten, vorzeitigen Abbruch des Trainings erfolgen nicht. Sollte Ihr Trainer das Training, nach seinem Ermessen wegen relevanter Gründe abbrechen, werden bereits erstattete Gebühren anteilig beglichen.
Falls sich der Hundebesitzer vertragswidrig verhält, kann die Hunde-Uni-Bock jederzeit ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag (Einzelstunde, Seminar, Workshop, Trainingstag, Kurs) stornieren. Eine Rückerstattung in diesen Fällen wird ausgeschlossen. Der Besuch eines Kurses ist nur mit gültigem 10er-Block oder nach Entrichtender Kursgebühr möglich, 4 Monate nach Ausstellung eines 10er-Blockes erlischt dessen Gültigkeit und alle noch offenen Bons verfallen.  In besonderen Fällen kann diese Frist von Seiten der Hunde-Uni-Bock verlängert werden.Die Grundkurse sind an den zum Kurs angemeldeten Hund gebunden;nicht besuchte Kursstunden können nicht rück verrechnet werden.Die Kurskosten sind bis spätestens zur 2. Kursstunde zu bezahlen, andernfalls kann kein Kurs besucht werden
12. Körperliche oder seelische Misshandlung Ihres Hundes ist strengstens verboten. Wir beziehen dieses Verbot übrigens nicht nur auf unser Sportgelände sondern betrachten diesen Hinweis als generell gültig. Auch eine Überforderung stellt eine Misshandlung dar. Dazu zählt auch, einem Tier Leistungen abzuverlangen, denen es aufgrund seines Alters, seiner Rasse, seines Ausbildungs- oder Gesundheitszustandes nicht gewachsen ist. Auf Zug gestellten Halsbänder ohne Zugstop, Stachel-, Korallen- oder Korrekturhalsbänder und Tele-Impulsgeräte (welche zum Teil, auch wenn nicht in allen Kreisen herumgesprochen, schon längst laut Tierschutzgesetz in Österreich verboten sind!) werden bei uns ausnahmslos nicht geduldet! Falls Sie zu solchen Ausbildungshilfen neigen, sind Sie in unserer Hunde-Uni ohnehin falsch und sollten Ihr Verständnis der Hundehaltung und -ausbildung dringend überdenken.
13. Natürlich bemühen wir uns, so wenig, als möglich krank zu werden. Sollte Ihr Trainer dennoch, weil verhindert oder krank, Ihren Kurs nicht halten können, wird selbstverständlich ein Ersatztrainer für ihn oder sie einspringen. Sollte der Kurs wetterbedingt nicht stattfinden können (wobei es sich in diesem Fall beinahe um naturkatastrophenähnliche Wetterverhältnisse handeln muss), bieten wir einen Ersatztermin an. Wir bitten Sie um Verständnis, dass es sich hierbei unter Umständen, um eine andere Uhrzeit, einen anderen Wochentag, oder einen anderen Trainer handeln kann.

 

Alle Angebote freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.